Im Ruhestand stammen Einkünfte meist aus verschiedenen Quellen wie der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblichen Altersvorsorge und privaten Rentenverträgen. Jede dieser Einkommensarten wird steuerlich unterschiedlich behandelt. Beispielsweise unterliegt die gesetzliche Rente der nachgelagerten Besteuerung, wobei Jahrgang und Renteneintritt über den steuerpflichtigen Anteil entscheiden. Betriebsrenten gelten grundsätzlich als voll steuerpflichtige Einkünfte, während aus Riester- oder Rürup-Verträgen gezogene Leistungen ebenfalls meist der Einkommensteuer unterliegen, aber mit gewissen Freibeträgen oder Sonderregeln verrechnet werden. Die richtige Zuordnung und Abstimmung verschiedener Einkünfte ist daher grundlegend für eine effektive Steuerplanung.
Im deutschen Steuersystem unterliegen auch Ruheständler der progressiven Einkommensteuer. Das bedeutet, dass zusätzliche Einkünfte nicht pauschal, sondern mit dem persönlichen Grenzsteuersatz besteuert werden. Wer im Alter verschiedene Einkommensarten kombiniert – etwa Rentenzahlungen, Kapitalerträge oder Mieteinnahmen – muss beachten, dass jede zusätzliche Entnahme den Gesamtsteuersatz beeinflusst. Eine geschickte Staffelung von Entnahmen kann dazu beitragen, Steuerspitzen zu vermeiden. So lassen sich durch eine sorgfältige Planung insbesondere hohe Steuerlasten am Anfang der Rentenphase verhindern und Freibeträge optimal ausnutzen.
Freibeträge und steuerliche Begünstigungen sind essenziell für eine optimierte Entnahmestrategie. Der Altersentlastungsbetrag und der Grundfreibetrag gewähren jedem Rentner steuerliche Entlastung, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Darüber hinaus gibt es besondere Freibeträge für Einkünfte aus privaten Rentenverträgen oder Erträgen aus Langlebigkeitsschutzprodukten. Durch das gezielte Ausschöpfen dieser Freibeträge kann die steuerliche Belastung im Ruhestand deutlich reduziert werden. Das erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und regelmäßige Überprüfung der individuellen Einkommens- und Steuersituation.